Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen der KLEERION COACHING - FZCO für die Coaching-Leistungen.

Stand: 17. Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

(1) Diese AGB gelten für Verträge zwischen der KLEERION COACHING - FZCO, Dubai Silicon Oasis, DDP, Building A1, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, Lizenz-Nr. 88801 (nachfolgend „Anbieter“), und Verbrauchern (§ 13 BGB) sowie Unternehmern (§ 14 BGB — siehe § 1a) über entgeltliche digitale Coaching-Leistungen, Software-Tools (Lizenzen) und damit verbundene Leistungen.

(2) Der Vertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Anbieter zustande. Für die technische Zahlungsabwicklung setzt der Anbieter den Zahlungsdienstleister Stripe ein; dieser wird dadurch nicht Vertragspartner. Die Rechnungsstellung und die Abführung der gesetzlichen Umsatzsteuer obliegen dem Anbieter.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht.

§ 1a Besondere Regelungen für Unternehmer

(1) Diese AGB gelten auch für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die Leistungen im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit erwerben. Maßgeblich ist die ausdrückliche Erklärung beim Vertragsschluss (z. B. Angabe von Firmendaten oder USt-IdNr. im Checkout-Formular).

(2) Unternehmern steht kein Widerrufsrecht zu. § 5 dieser AGB (Widerrufsrecht, vorzeitiges Erlöschen, Wertersatz) gilt für Unternehmer nicht. Die ordentliche Kündigung nach § 3 bleibt unberührt.

(3) Unternehmer geben beim Vertragsschluss ihre Firmendaten (Firmenname, Rechnungsanschrift) sowie — bei Sitz in der EU — ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Checkout an; der Anbieter ist berechtigt, diese Angaben zu prüfen (insbesondere über das MIAS/VIES-Verfahren) und bis zum Abschluss der Prüfung als Verbrauchergeschäft abzurechnen. Leistungen an Unternehmer gelten als am Sitz des Leistungsempfängers ausgeführt (§ 3a Abs. 2 UStG, Art. 44 MwStSystRL). Da der Anbieter im Drittland ansässig ist und über keinen Sitz und keine Betriebsstätte in der EU verfügt, schuldet der unternehmerische Leistungsempfänger die Umsatzsteuer selbst (Reverse Charge): in Deutschland nach § 13b Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1 UStG, in anderen EU-Mitgliedstaaten nach Art. 196 MwStSystRL in der jeweiligen nationalen Umsetzung (in Österreich § 19 Abs. 1 zweiter Satz UStG 1994). In der Schweiz unterliegt der Leistungsbezug beim Empfänger der Bezugsteuer (Art. 45 ff. MWSTG), sofern der Anbieter nicht im schweizerischen MWST-Register eingetragen ist; andernfalls wird Schweizer Mehrwertsteuer berechnet. Rechnungen an Unternehmer werden ohne Ausweis von Umsatzsteuer erstellt und tragen den Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ (§ 14a Abs. 5 UStG); die Rechnungserstellung erfolgt technisch über den Zahlungsdienstleister Stripe im Namen und für Rechnung des Anbieters. Für die Anmeldung und Abführung der übergegangenen Steuer ist allein der Leistungsempfänger nach dem Recht seines Sitzstaates verantwortlich.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Webseite stellt kein bindendes Angebot dar.

(2) Mit dem Absenden der Bestellung über die als zahlungspflichtig gekennzeichnete Schaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit Zugang der Bestellbestätigung in Textform zustande.

(2a) Abweichend von Absatz 2 gilt für Bestellungen im Wege der Vorkasse: Der Anbieter unterbreitet dem Kunden ein Angebot in Textform (Proforma-Rechnung), das die wesentlichen Vertragsbedingungen sowie einen ausdrücklichen Hinweis auf diese AGB und — soweit die Bestellung digitale Tools umfasst — die Endnutzer-Lizenzbedingungen (EULA) enthält. Der Vertrag kommt mit Eingang der vollständigen Zahlung beim Anbieter zustande, bei einem Angebot mit Anzahlung (§ 4 Abs. 3a) mit Eingang der Anzahlung (§ 151 BGB); einer Zugangsanzeige der Annahme bedarf es nicht.

(3) Vertragssprache ist Deutsch.

§ 3 Leistungsumfang, Preise, Vertragslaufzeit

(1) Bei den Leistungen, die der Kunde über die Webseite bestellen kann, handelt es sich — soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet — stets um Abonnements mit automatischer Verlängerung, sofern sie nicht rechtzeitig vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden. Inhalt und Umfang der jeweiligen Leistung ergeben sich abschließend aus der Leistungsbeschreibung auf der Bestellseite zum Zeitpunkt der Bestellung.

(2) Maßgeblich ist der dort ausgewiesene Gesamtpreis.

(3) Der Anbieter schuldet die ordnungsgemäße Bereitstellung des Coachings, nicht den wirtschaftlichen Erfolg.

(4) Mit der Bestellung wählt der Kunde zwischen verschiedenen Laufzeitmodellen. Üblich sind insbesondere monatliche Modelle mit einer Erstlaufzeit von einem Monat, quartalsweise Modelle mit einer Mindestlaufzeit von drei Monaten, halbjährliche Modelle mit einer Mindestlaufzeit von sechs Monaten sowie jährliche Modelle mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten. Die für die jeweilige Bestellung konkret geltende Mindestlaufzeit ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Bestellseite und wird dem Kunden mit der Bestellbestätigung in Textform bestätigt. Bei gleicher Laufzeit kann die Bestellseite zwischen Vorauszahlung für die gesamte Laufzeit und monatlicher Zahlung (§ 4 Abs. 3) unterscheiden; maßgeblich ist die dort ausgewiesene Zahlweise.

(5) Bei den quartalsweisen, halbjährlichen und jährlichen Modellen gilt: Die jeweilige Mindestlaufzeit verlängert sich nach ihrem Ablauf auf unbestimmte Zeit, wenn das Abonnement nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Mindestlaufzeit in Textform gekündigt wird. Ab Eintritt der Verlängerung wird das Abonnement monatlich zum zuletzt vereinbarten Preis abgerechnet; der Kunde kann es jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat zum Ende des jeweils laufenden Abrechnungsmonats kündigen (in Textform oder über den Kündigungsbutton nach § 312k BGB).

(5a) Das monatliche Modell verlängert sich nach Ablauf der einmonatigen Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit. Der Kunde kann es jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat zum Ende des laufenden Bezugsmonats kündigen (in Textform oder über den Kündigungsbutton nach § 312k BGB). Bereits für den laufenden Monat gezahlte Entgelte werden nicht anteilig erstattet; ab dem Folgemonat erfolgt kein weiterer Einzug.

(6) Während der Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung des Kunden ausgeschlossen; eine fristgerecht — spätestens einen Monat vor Ablauf der Mindestlaufzeit — erklärte Kündigung wird zu deren Ende wirksam. Nach Eintritt der Verlängerung (Absatz 5) gilt das dort geregelte Kündigungsrecht. Beim monatlichen Modell gilt das Kündigungsrecht nach Absatz 5a. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt für beide Vertragsparteien unberührt.

§ 3a Mentoring-Programm

(1) Das 1:1-Mentoring-Programm umfasst die persönliche 1:1-Betreuung durch den Anbieter. Es wird zu einem individuellen Preis für eine feste Laufzeit angeboten, die auf der Bestellseite oder im Angebot (§ 2 Abs. 2a) ausgewiesen ist.

(2) Das Programm umfasst weder digitale Tools noch Inhalte einer Mitgliedschaft. Diese erhält der Kunde über seine GOLD-Mitgliedschaft (Absatz 4).

(3) Die 1:1-Betreuung beginnt zu dem auf der Bestellseite oder im Angebot (§ 2 Abs. 2a) ausgewiesenen Startdatum. Die feste Laufzeit verlängert sich nicht automatisch und endet mit ihrem Ablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

(4) Das Programm setzt bei Vertragsschluss eine laufende GOLD-Mitgliedschaft des Kunden voraus. Diese ist ein eigener Vertrag mit eigenem Preis und eigener Laufzeit und wird gesondert abgerechnet. Endet die GOLD-Mitgliedschaft während des Programms, läuft das Programm bis zum Ende seiner Laufzeit weiter.

(5) Abweichend von § 5 Abs. 3 entfällt der gesamte Preis auf die Coaching-Dienstleistung; ein Tool-Anteil wird nicht in Abzug gebracht. Bei einem Widerruf nach Beginn wird er zeitanteilig auf die tatsächliche Programmlaufzeit abgerechnet (§ 357a Abs. 2 BGB).

(6) Für Mentoring-Verträge, bei denen die Bestellung des Kunden oder das Angebot des Anbieters (§ 2 Abs. 2a) vor dem 10.10.2026 abgegeben wurde, gilt § 3a in der bis dahin geltenden Fassung weiter.

§ 3a Mentoring-Programm (Fassung für Bestellungen und Angebote bis 09.10.2026)

(1) Das 1:1-Mentoring-Programm umfasst die persönliche 1:1-Betreuung durch den Anbieter sowie — für die Dauer des Programms — die Coaching-Inhalte des GOLD-Tarifs. Es wird zu einem individuellen Preis für eine feste Laufzeit von drei oder sechs Monaten angeboten.

(2) Digitale Tools (KleerioSight, KleerioProtect, KleerioTrade): Das Programm umfasst die digitalen Tools im Umfang des GOLD-Tarifs für die Dauer des Programms; sie werden sofort nach Zahlungseingang freigeschaltet. Besteht bereits eine laufende BRONZE- oder SILBER-Mitgliedschaft, verbleibt es für die digitalen Tools bei dem Lizenzumfang dieser Mitgliedschaft; das Programm umfasst insoweit ausschließlich die 1:1-Betreuung und die Coaching-Inhalte.

(3) Die 1:1-Betreuung beginnt zu dem auf der Bestellseite oder im Angebot (§ 2 Abs. 2a) ausgewiesenen Startdatum. Die feste Laufzeit verlängert sich nicht automatisch und endet mit ihrem Ablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

(4) Das Mentoring-Programm ist eigenständig und läuft unabhängig neben einer etwaigen bestehenden Mitgliedschaft (BRONZE/SILBER/GOLD); eine solche bleibt unberührt, läuft eigenständig weiter und wird gesondert abgerechnet. Das Programm setzt keine bestehende Mitgliedschaft voraus.

(5) Abweichend von § 5 Abs. 3 gilt für das Mentoring-Programm: Umfasst das Programm digitale Tools (Absatz 2 Satz 1), so entfällt auf diese für die Berechnung von Wertersatz und Erlöschen ein Anteil in Höhe des zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen SILBER-Periodenpreises für die Programmdauer (drei Monate: SILBER-Quartalspreis; sechs Monate: SILBER-Halbjahrespreis), höchstens jedoch der gezahlte Gesamtpreis; der verbleibende Betrag entfällt auf die Coaching-Dienstleistung und wird bei Widerruf nach Beginn zeitanteilig auf die tatsächliche Programmlaufzeit abgerechnet (§ 357a Abs. 2 BGB). Umfasst das Programm keine digitalen Tools (Absatz 2 Satz 2), entfällt der gesamte Preis auf die Coaching-Dienstleistung; ein Tool-Anteil wird nicht in Abzug gebracht.

§ 3b Höherstufung auf PLATIN

(1) Stuft der Kunde eine laufende GOLD-Mitgliedschaft auf PLATIN hoch, wird die GOLD-Mitgliedschaft mit Beginn der PLATIN-Leistung abgelöst; der taggenau berechnete Restwert der im Voraus bezahlten, noch nicht verbrauchten GOLD-Laufzeit wird als Preisnachlass auf die PLATIN-Vergütung angerechnet. Übersteigt der Restwert die erste Abrechnungsperiode, wird der übersteigende Betrag auf die folgenden Abrechnungsperioden angerechnet; endet der PLATIN-Vertrag, bevor der Restwert vollständig angerechnet ist, wird der verbleibende Betrag ausgezahlt.

(2) Die Ablösung der GOLD-Mitgliedschaft steht unter der auflösenden Bedingung des Fortbestands des PLATIN-Vertrags: Widerruft der Kunde den PLATIN-Vertrag fristgerecht, lebt die GOLD-Mitgliedschaft zu den ursprünglichen Konditionen wieder auf, als hätte die Höherstufung nicht stattgefunden; der angerechnete Restwert entfällt mit der Rückabwicklung. Ist ein Wiederaufleben aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich, wird dem Kunden der angerechnete GOLD-Restwert stattdessen ausgezahlt.

(3) Für bis zum Widerruf bereits erbrachte PLATIN-Leistungen gilt § 5 (Wertersatz) entsprechend.

§ 4 Zahlung

(1) Die Zahlung erfolgt über die auf der Bestellseite angebotenen Zahlungsarten. Für die technische Abwicklung des Zahlungsvorgangs setzt der Anbieter den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe Ltd., Dublin) ein; dessen Zahlungsbedingungen gelten ergänzend für den Zahlungsvorgang. Rechnungssteller und Schuldner der Umsatzsteuer bleibt der Anbieter.

(2) Rückbuchungen oder Chargebacks ohne berechtigten Grund — insbesondere bei vorhandenem oder erloschenem Widerrufsrecht — stellen eine Vertragsverletzung dar. Der Anbieter ist berechtigt, die hierdurch entstehenden Bank-, Zahlungsanbieter- und Bearbeitungskosten als Schadensersatz nach § 280 Abs. 1 BGB geltend zu machen.

(3) Bietet die Bestellseite für eine Laufzeit von mehr als einem Monat eine monatliche Zahlung an, insbesondere beim jährlichen Modell (§ 3 Abs. 4) und beim Mentoring-Programm (§ 3a), schuldet der Kunde für jeden Leistungsmonat einen Monatsbetrag als Vergütung für diesen Monat. Der erste Monatsbetrag ist mit Vertragsschluss fällig, jeder weitere jeweils einen Monat später, stets im Voraus; der Anbieter zieht die Monatsbeträge selbst über den Zahlungsdienstleister Stripe ein. Ein Zahlungsaufschub oder eine sonstige Finanzierung wird nicht gewährt, ein Dritter ist nicht beteiligt. Zahlt der Kunde die Vergütung für die gesamte Laufzeit auf einmal im Voraus, kann der Anbieter dafür einen Nachlass gewähren. Monatsbetrag, Zahl der Leistungsmonate und Gesamtbetrag über die Laufzeit werden vor der Bestellung auf der Bestellseite ausgewiesen und mit der Bestellbestätigung in Textform bestätigt. Bei Zahlungsverzug oder Rücklastschrift ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zum Mitgliederbereich, zu Live-Calls und zu Community-Bereichen vorübergehend zu sperren, bis die offenen Beträge ausgeglichen sind; die gesetzlichen Vorschriften über den Verzug bleiben unberührt.

(3a) Wird das Mentoring-Programm (§ 3a) mit späterem Leistungsbeginn gebucht, kann die Bestellseite oder das Angebot (§ 2 Abs. 2a) eine Anzahlung vorsehen. Der Vertrag kommt dann nach § 2 Abs. 2 zustande, bei Vorkasse mit Eingang der Anzahlung (§ 2 Abs. 2a). Der Restbetrag ist vierzehn Tage vor dem vereinbarten Startdatum (§ 3a Abs. 3) fällig. Ist die monatliche Zahlung vereinbart (Absatz 3), wird die Anzahlung auf den ersten Monatsbetrag angerechnet; abweichend von Absatz 3 Satz 2 ist der verbleibende Teil des ersten Monatsbetrags als Restbetrag im Sinne dieses Absatzes fällig, der zweite Monatsbetrag einen Monat nach dem Startdatum und jeder weitere jeweils einen Monat später; Gesamtpreis ist dann der Gesamtbetrag über die Laufzeit. Gesamtpreis, Anzahlung, Restbetrag, dessen Fälligkeit und das Startdatum werden vor Vertragsschluss ausgewiesen und in Textform bestätigt. Umfasst das Programm digitale Tools (§ 3a Abs. 2 Satz 1), werden sie abweichend von § 3a Abs. 2 erst zum Startdatum freigeschaltet. Zahlt der Kunde den fälligen Restbetrag nicht und auch nicht innerhalb von sieben Tagen nach einer Zahlungserinnerung mit Fristsetzung, kann der Anbieter vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Anbieter aus diesem Grund zurück oder erklärt der Kunde vor dem Startdatum, die Leistung nicht in Anspruch zu nehmen, kann der Anbieter als pauschalierten Schadensersatz 10 % des Gesamtpreises verlangen, höchstens jedoch die geleistete Anzahlung; den übrigen Teil der Anzahlung und einen bereits gezahlten Restbetrag erstattet der Anbieter. Dem Kunden ist ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale, insbesondere weil der Platz anderweitig vergeben wurde. Die Pauschale fällt nicht an, soweit der Kunde von einem gesetzlichen Widerrufs- oder Kündigungsrecht Gebrauch macht; diese Rechte bleiben unberührt.

§ 5 Widerrufsrecht, vorzeitiges Erlöschen, Wertersatz

(1) Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu; Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung.

(2) Verlangt der Kunde ausdrücklich, dass mit der Erbringung der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und bestätigt er seine Kenntnis, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung erlischt, so erlischt das Widerrufsrecht bei vollständiger Erbringung. Bei vorherigem Widerruf schuldet der Kunde Wertersatz nach § 357a Abs. 2 BGB für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen, anteilig auf Basis des vereinbarten Gesamtpreises berechnet.

(3) Bei Paketen, die digitale Tools und Coaching-Leistungen verbinden (GOLD, PLATIN, 1:1 Mentorship), entfällt für die Berechnung von Wertersatz und Erlöschen auf die digitalen Tools (KleerioSight, KleerioProtect, KleerioTrade) der Anteil, der dem Verhältnis des zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen SILBER-Listenpreises zum GOLD-Listenpreis (jeweils im gewählten Zahlungsintervall) am gezahlten Gesamtpreis entspricht, höchstens jedoch der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige SILBER-Preis für das gewählte Zahlungsintervall; der verbleibende Betrag entfällt auf die Coaching-Dienstleistung.

§ 6 Account, Nutzung, Inhalte

(1) Zugangsdaten sind vertraulich zu halten. Eine Weitergabe oder Nutzung des Kontos durch Dritte ist untersagt. Account-Sharing ist auch innerhalb des Betriebs des Kunden und seiner verbundenen Unternehmen ausdrücklich untersagt; jede natürliche Person, die das Coaching nutzen möchte, benötigt einen eigenen Account.

(2) Bei einem Verstoß gegen wesentliche Pflichten aus diesem Vertrag ist der Anbieter berechtigt, den Kunden in Textform abzumahnen und ihm eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Schafft der Kunde nicht innerhalb der gesetzten Frist Abhilfe, wird der Verstoß nach Abmahnung wiederholt oder ist er so schwerwiegend, dass dem Anbieter unter Berücksichtigung aller Umstände und Abwägung der beiderseitigen Interessen ein Festhalten am Vertrag bis zum vereinbarten Ende oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann (§ 314 BGB), so ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zu sperren und/oder den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Der vorherigen Abmahnung und Fristsetzung bedarf es nicht, wenn sie nach § 314 Abs. 2 Satz 2 und 3 BGB entbehrlich ist. Gesetzliche Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

(3) Inhalte des Mitgliederbereichs sind urheberrechtlich geschützt. Untersagt sind außerhalb der vertragsgemäßen Privatnutzung insbesondere:

  • die Vervielfältigung, Verbreitung oder das öffentliche Zugänglichmachen der Inhalte,
  • die Bearbeitung, Umgestaltung oder Übersetzung der Inhalte,
  • der systematische automatisierte Abruf von Inhalten (Webcrawler, Spider, Scraper, Metasuchmaschinen oder vergleichbare Technologien),
  • das Erstellen systematischer Sammlungen oder Datenbanken aus abgerufenen Inhalten,
  • die Weitergabe oder Zugänglichmachung von Inhalten an Dritte (z. B. Freunde, andere Trader, eigene Kunden),
  • die Nutzung der Webseite zum Zweck der geschäftsmäßigen Weitergabe von Inhalten oder der Informationsvermittlung an Dritte,
  • die Inkorporation wesentlicher inhaltlicher Bestandteile (z. B. Strategien, Texte, Skripte, Grafiken, Frameworks) in eigene Coaching- oder Schulungsangebote in einer Weise, die als Reproduktion oder unbearbeitete Übernahme erscheint; die berufliche Tätigkeit des Kunden im Bereich Trading-Bildung als solche bleibt von dieser Klausel unberührt (Art. 12 GG),
  • Bildschirm-Aufzeichnungen sowie Mitschnitte von Live-Calls oder anderen Synchron-Formaten,
  • automatisierte Transkriptionen mittels KI-Werkzeugen (insbesondere NotebookLM, Whisper, ChatGPT, Claude, Gemini, Copilot oder vergleichbare Tools) sowie das Teilen oder Verbreiten solcher Transkripte oder daraus erstellter Zusammenfassungen.

(4) Die im Rahmen dieses Vertrags eingeräumten einfachen Nutzungsrechte am Mitgliederbereich, an den Coaching-Inhalten und am Account sind nicht übertragbar. Eine Abtretung oder Verpfändung dieser Nutzungsrechte ist ohne vorherige Zustimmung des Anbieters in Textform (§ 126b BGB) ausgeschlossen. § 308 Nr. 9 BGB bleibt unberührt; die Abtretbarkeit auf Geld gerichteter Ansprüche des Kunden gegen den Anbieter (insbesondere Rückzahlungs- und Schadensersatzansprüche) wird durch diese Klausel nicht beschränkt.

§ 7 Charakter der Leistung

(1) Der Anbieter stellt digitale Bildungsinhalte zum eigenständigen Lernen bereit — insbesondere Live-Formate (Live-Tradings, offene Frage-und-Antwort- Runden), Video-Lektionen, On-Demand-Materialien sowie den Zugang zu einer Community.

(2) Eine vertraglich zugesicherte, individuelle Lernerfolgskontrolle ist nicht geschuldet; es bestehen keine Prüfungen mit Bewertungspflicht und keine Verpflichtung zur individuellen Überwachung des Lernfortschritts. Frage- und Austauschmöglichkeiten dienen der Klärung von Verständnisfragen.

(3) Soweit ein Vertrag im Einzelfall als Fernunterrichtsvertrag i. S. d. § 1 FernUSG einzuordnen sein sollte, gehen dessen zwingende Bestimmungen vor; die dort vorgesehenen Rechte des Teilnehmers bleiben unberührt.

§ 8 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten); die Haftung ist insoweit der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

§ 9 Risikohinweis

Der Handel mit Finanzinstrumenten ist mit erheblichen Risiken bis zum Totalverlust verbunden. Der unter kleerion.com/risikohinweis bereitgestellte Risikohinweis ist Bestandteil dieses Vertrags.

§ 10 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist in der Datenschutzerklärung geregelt.

§ 11 Online-Kündigung

Verbraucherverträge mit Dauerschuldcharakter, die über die Webseite geschlossen wurden, können jederzeit über die Kündigungsschaltfläche „Verträge hier kündigen“ auf der Webseite gekündigt werden (§ 312k BGB). Die Kündigung wird zum nächsten zulässigen Termin nach Maßgabe von § 3 Abs. 5, 5a und 6 wirksam.

§ 11a Verbleib in Community-Kanälen nach Vertragsende

(1) Nach Beendigung eines kostenpflichtigen Tarifs ist der Kunde verpflichtet, alle mit dem Tarif verbundenen kostenpflichtigen Community-Kanäle des Anbieters — insbesondere den Discord-Server sowie etwaige WhatsApp- oder andere Messenger-Gruppen — unverzüglich zu verlassen.

(2) Der technische Ausschluss durch den Anbieter erfolgt grundsätzlich automatisiert. Bleibt der Kunde gleichwohl in den genannten Kanälen aktiv und konsumiert Inhalte über das Vertragsende hinaus, ist der Anbieter berechtigt, für jede begonnene weitere Vertragsperiode (Monat) eine anteilige Vergütung in Höhe der zuletzt vertraglich vereinbarten Konditionen als Schadensersatz nach § 280 Abs. 1 BGB geltend zu machen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die geltend gemachte Pauschale.

§ 11b Geheimhaltung von Inhalten

(1) Der Kunde verpflichtet sich, die im Rahmen der Mitgliedschaft zugänglich gemachten Inhalte — insbesondere Coaching-Materialien, Live-Call-Inhalte, interne Strategien, Diskussionen in geschlossenen Community-Bereichen sowie individuelle Trade-Reviews und Performance-Analysen — ausschließlich für eigene Bildungs- und Trading-Zwecke zu nutzen und nicht an Dritte weiterzugeben, öffentlich zugänglich zu machen oder kommerziell zu verwerten.

(2) Diese Geheimhaltungspflicht gilt für die Dauer der Vertragslaufzeit und für fünf (5) Jahre nach Vertragsende fort, soweit ein berechtigtes Interesse des Anbieters am Schutz der Inhalte besteht.

(3) Diese Geheimhaltungspflicht bezieht sich auf Vertragsinhalte und nicht auf das Recht des Kunden, sich über seine Erfahrungen mit dem Anbieter zu äußern. Wahrheitsgemäße Erfahrungsberichte und Bewertungen auf öffentlichen Plattformen (z. B. Trustpilot, Google, ProvenExpert), in sozialen Medien oder in anderen öffentlichen Foren bleiben vom gesetzlichen Recht auf Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) geschützt.

§ 11c Verhalten in der Community

(1) Der Kunde verpflichtet sich in allen Kommunikationskanälen des Anbieters — insbesondere Discord-Server, Live-Calls, Chat-Gruppen, Events und Webinaren — zu einem respektvollen und sachlichen Umgangston gegenüber Mitarbeitern, Coaches und anderen Mitgliedern.

(2) Untersagt sind insbesondere:

  • Beleidigungen, Diskriminierung, Belästigung oder Hassrede;
  • gezieltes Stören oder Sabotieren von Live-Calls und Coaching-Sessions;
  • Werbung für eigene oder fremde Produkte und Dienstleistungen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Anbieters;
  • automatisiertes Posten, Spam oder massenhaftes Verbreiten gleichlautender Inhalte;
  • die Verbreitung wissentlich falscher Informationen über den Anbieter, dessen Mitarbeiter oder andere Mitglieder.

(3) Bei Verstößen gilt folgende Eskalation:

StufeMaßnahme
1. VerstoßVerwarnung in Textform durch Moderator oder Anbieter
2. Verstoß24 Stunden Mute (kein Posten möglich)
3. Verstoß7 Tage temporärer Ausschluss aus der Community
schwerer Verstoßsofortiger und ggf. dauerhafter Ausschluss ohne vorherige Verwarnung

Schwere Verstöße sind insbesondere Belästigung, Diskriminierung, Hassrede, die Verbreitung von Inhalten aus geschlossenen Mitgliederbereichen, das Veröffentlichen von Tonaufnahmen oder Mitschnitten ohne Erlaubnis sowie konkrete Anlageberatungs-Aussprüche, die das BaFin-Risiko des Anbieters gefährden.

(4) Die Zahlungspflicht aus dem Hauptvertrag bleibt von einem Ausschluss aus der Community unberührt; ein Anspruch auf anteilige Rückerstattung besteht nicht, soweit der Ausschluss aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund erfolgt.

§ 11d Abwerbeverbot

(1) Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für zwölf (12) Monate nach Vertragsende keine zum Zeitpunkt des Vertragsendes aktiven Mitglieder der Kleerion-Community gezielt für konkurrierende Trading-Coaching-, Mentoring- oder vergleichbare Bildungsangebote zu rekrutieren oder direkt anzusprechen.

(2) Diese Klausel beschränkt nicht die berufliche Tätigkeit des Kunden als solche; insbesondere ist es ihm freigestellt, eigene Coaching-, Mentoring- oder Schulungsangebote zu betreiben oder allgemein zu bewerben, solange er hierfür keine gezielte Direktansprache aktiver Kleerion-Mitglieder betreibt. Berufsausübung im Sinne des Art. 12 GG bleibt unberührt.

(3) Bei Verstoß gegen das Abwerbeverbot ist der Anbieter berechtigt, Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften geltend zu machen.

§ 12 Verbraucherstreitbeilegung

Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 13 Anwendbares Recht

(1) Es gilt das Recht der Vereinigten Arabischen Emirate unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Hat der Kunde als Verbraucher (§ 13 BGB) seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union — insbesondere Deutschland oder Österreich — oder in der Schweiz, genießt er zusätzlich den Schutz der zwingenden verbraucherschützenden Bestimmungen des Rechts seines Aufenthaltsstaats (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO bzw. entsprechende nationale Regelungen). Die Rechtswahl in Absatz 1 führt insoweit nicht zum Verlust dieses Schutzes.

§ 14 Änderungen

(1) Änderungen dieser AGB werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Wesentliche Änderungen werden in der Mitteilung gesondert hervorgehoben (z. B. durch Fettdruck der geänderten Klauseln, durch Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Fassung oder durch eine Stichwort-Liste der Änderungen am Anfang der Mitteilung).

(2) Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht. Auf diese Folge sowie auf das Widerspruchsrecht und die Widerspruchsfrist wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Diese Genehmigungsfiktion gilt nicht für Änderungen, die das Verhältnis von Leistung und Entgelt zugunsten des Anbieters verschieben oder den Vertrag wesentlich umgestalten (insbesondere Änderungen des Leistungsumfangs, der Preise oder der Laufzeit); solche Änderungen werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden wirksam.

(3) Widerspricht der Kunde innerhalb der Frist, gelten die bisherigen AGB unverändert weiter; der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, das Vertragsverhältnis zum nächsten zulässigen Termin ordentlich zu kündigen.